Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
13. Gesundheitspolitik
93.041 |
Jugend-und-Sport-Alter.
Herabsetzung |
|
Jeunesse + Sport. Abaissement
de l'âge |
Botschaft: 05.05.1993 (BBl II, 591 / FF II, 577)
Ausgangslage
Weil J + S eine bewährte und sinnvolle Struktur der
Jugendsportförderung anbietet, haben bis heute fast alle Kantone ein Anschlussprogramm
für jüngere Teilnehmer eingeführt. Die unterschiedliche Ausgestaltung dieser Programme
erschwert dem Bund aber die Koordination mit den national organisierten Sportverbänden.
Ziel der beantragten Massnahmen im Sinne des Gesetzeszwecks
ist eine Herabsetzung des Jugend + Sport-Alters auf zehn Jahre. Es geht darum, gerade
diese ideale Altersstufe in J + S einzubeziehen. Unabhängig davon ist eine Anpassung der
bestehenden Ausbildungsstrukturen auf den Sportunterricht mit Kindern notwendig.
Die Massnahmen basieren auf einer kostenneutralen Lösung,
die den Interessen des Bundes und der Kantone Rechnung trägt, aber auch die Aktivität
mit den bisherigen Strukturen und annähernd gleichen Leistungen ermöglicht.
Verhandlungen
NR |
23.09.1993 |
AB 1993, 1579, 2590 |
SR |
06.12.1993 |
AB 1993, 901, 1130 |
NR / SR |
17.12.1993 |
Schlussabstimmungen (94:2 / 36:0) |
Beide Räte haben den Entwurf diskussionslos angenommen.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|